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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Absenden Ihrer Bestellung verbindlich.

§1 Allgemeines

1. Für die Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen der Firma Stampe & Schendzielorz und dem Kunden gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart worden.

2. Sämtliche Angebote, unabhängig davon, ob sie telefonisch, per Telefax, Internet, E-Mail oder in sonstiger Weise erteilt werden, sind für die Firma Stampe & Schendzielorz erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind bzw. die Ware zur Auslieferung gebracht und/oder eine Rechnung erteilt wurde.

3. Die Firma Stampe & Schendzielorz behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die Ware nicht verfügbar ist, obwohl ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde. In einem solchen Fall erhält der Kunde unverzüglich Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden gegen die Firma Stampe & Schendzielorz sind ausgeschlossen.


§2 Lieferung

1. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware von der Firma Stampe & Schendzielorz einem Transportunternehmen übergeben worden ist, geht das Risiko auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des §13 BGB, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

2. Sämtliche Preise sind Barzahlungspreise inkl. Mehrwertsteuer zuzüglich eventuell anfallender Verpackungs- und Transportkosten.

3. Die Ware ist sofort nach Empfangnahme durch den Kunden oder seinen Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen. Feststellbare Transportschäden sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verpackungsschäden muss sich der Kunde bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen lassen.

4. Angaben über Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde eine bestimmte Lieferfrist schriftlich vereinbart.

5. Schadensersatzansprüche gegen die Firma Stampe & Schendzielorz wegen Nichterfüllung oder Verzuges sind ausgeschlossen, soweit weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.


§3 Gesetzliches Widerrufsrecht

1. Widerrufsrecht
Der Kunde (als Verbraucher gem. §13 BGB) kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Art. 246, § 2 EGBGB in Verbindung mit § 1, Abs. 1 und 2 EGBGB sowie § 312e, Abs. 1, S.1 BGB in Verbindung mit Art. 246, § 3 EGBGB.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Klavierhaus Stampe & Schendzielorz
Inhaber: Peter Ringewald
Pestalozzistr. 16/18
30451 Hannover
E-Mail: info@stampe-schendzielorz.de
Fax: 0511 / 2102740

2. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss insoweit ggf. Wertersatz geleistet werden. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis dieser Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung noch nicht erbracht ist. Andernfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für das Musikhaus Stampe & Schendzielorz mit deren Empfang.
3. Finanzierte Geschäfte
Ist dieser Vertrag durch ein Darlehen finanziert worden und widerruft der Kunde den finanzierten Vertrag, ist er auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Darlehensgeber des Kunden sind oder wenn sich der Darlehensgeber des Kunden im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt der Darlehensgeber des Kunden im Verhältnis zum Kunden hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein.


§4 Gewährleistungen und Schadensersatzansprüche

1. Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderungen der Originalteile durch den Kunden oder einer von der Firma Stampe & Schendzielorz nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.

2. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.

3. Nimmt der Kunde die Ware oder den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels an, stehen im Gewährleistungsansprüche in dem nachstehend beschriebenen Umfang nur zu, wenn er sich diese ausdrücklich und schriftlich unverzüglich nach Empfang der Ware vorbehält.

4. Gewährleistungsansprüche wegen bestehender Transportschäden stehen dem Kunden nur zu, wenn er seiner Untersuchungs- und Anzeigenpflicht gemäß §2 Ziffer 3 nachgekommen ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist.

5. Die Gewährleistungsfrist für neue Sachen beträgt 24 Monate. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang zu laufen. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Sachen beträgt ein Jahr. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des §14 BGB, so beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen ein Jahr und für gebrauchte Sachen sechs Monate ab Gefahrenübergang.
( Für den Erwerb von Flügeln und Klavieren gelten 2, 5, bzw 10 Jahte Garantie.)

6. Im übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.

7. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Firma Stampe & Schendzielorz lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Firma Stampe & Schendzielorz oder Erfüllungsgehilfen (z. B. dem Zustelldienst) der Firma Stampe & Schendzielorz beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der Firma Stampe & Schendzielorz auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.


§5 Fälligkeit und Zahlungsbedingungen

1. Die Rechnungen der Firma Stampe & Schendzielorz sind – soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – unverzüglich und ohne Abzug zahlbar.

2. Kommt der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist die Summe des Kaufpreises während des Verzuges mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Falls der Firma Stampe & Schendzielorz ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die Firma Stampe & Schendzielorz berechtigt, diesen geltend zu machen.


§6 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche, einschließlich aller Nebenforderungen, verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Firma Stampe & Schendzielorz. Bei Verträgen mit Verbrauchern, §13 BGB, behält sich die Firma Stampe & Schendzielorz das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Dritten zu veräußern oder sonstige, das Eigentum der Firma Stampe & Schendzielorz gefährdende Maßnahmen zu ergreifen. Der Kunde tritt bereits jetzt seine künftigen Ansprüche gegenüber dem Erwerber in Höhe des zwischen der Firma Stampe & Schendzielorz und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises samt Zinsen und Nebenforderungen an die Firma Stampe & Schendzielorz ab. Die Firma Stampe & Schendzielorz nimmt diese Abtretung an.


§8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit der Firma Stampe & Schendzielorz bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Hannover, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen die Firma Stampe & Schendzielorz ist Hannover. Dieses gilt auch für Klagen der Firma Stampe & Schendzielorz gegen den Kunden soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.


§9 Schlussbestimmung

Sollten einzelne dieser Bestimmungen – gleich aus welchem Grund – nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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